Am 25. November 2022 ist eine neue Testverordnung in Kraft getreten. Der Anspruch auf Bürgertestungen ist weitreichend beschnitten worden. Das Testzentrum in der Neukauf-Apotheke im EDEKA-Center Hornstraße hat weiter für Sie geöffnet:
Mo - Sa von 9 - 12 Uhr
Einen Anspruch auf Bürgertestungen nach § 4a TestV haben nur noch Personen, die zu dem folgenden Personenkreis gehören:
• Personen, die nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 TestV, d. h. Personen, die in Krankenhäusern bzw. Pflegeeinrichtungen behandelt oder betreut werden
• Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigten und die dort beschäftigten Personen
• Pflegepersonen nach § 19 Abs. 1 SGB XI und
• Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
Keinen Testanspruch mehr haben insbesondere Personen, die eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen wollen, Kontakt zu Personen über 60 Jahren oder Vorerkrankten bzw. Risikopatienten haben, oder Personen, die eine Warnung der Corona-Warn-App mit dem Status erhöhtes Risiko erhalten haben. Auch die Eigenbeteiligung in Höhe von 3,- EUR ist weggefallen.